Grundsätze
Diakonie bietet Rat und Hilfe für alle Menschen
Diakonie ist konfessionell fest verankert in der Evangelischen Kirche. Dennoch wendet sie sich weder ausschließlich noch in erster Linie an Menschen der eigenen Glaubensgemeinschaft. Gerade auf Grund ihres universalen Gottes- und Weltverständnisses gelten die Angebote der Diakonie allen Menschen unabhängig von ihrer Rasse, ihrem Glauben, ihrer Weltanschauung und ihrer Staatszugehörigkeit. Dabei weiß sich die Diakonie dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Wert und Würde eines jeden Menschen ergeben sich aus seiner Geschöpflichkeit, seiner Gottesebenbildlichkeit sowie seiner grundlegenden Beja-hung und Anerkennung durch Gott und nicht aus seiner Funktionalität oder Leistungsfähigkeit.
Auf diesem Hintergrund folgt die Diakonie einem situativen Ansatz: Grundsätzlich soll jeder Rat- und Hilfesuchende gleich welchen Alters und welcher sozialen Schichtung in angemessener Zeit ein seinen Erfordernissen und Bedürfnissen entsprechendes Angebot erhalten.
Eine ausschließlich exemplarisch tätige Diakonie wird abgelehnt, weil sie notwendigerweise eklektisch und exklusiv wäre.
Die sozialanwaltliche Funktion der Diakonie
Aufgrund der Orientierung am biblischen Leitbild nimmt die Diakonie über die einzelfallbezogenen Hilfen hinaus sozialanwaltliche Funktionen wahr. Sie vertritt die Interessen sozial benachteiligter Menschen, sie setzt sich für den Schutz von Minderheiten und die Integration von Randgruppen ein und sie bemüht sich um die Entwicklung eines Meinungsklimas, welches der Ausgrenzung und Diffamierung von Einzelnen oder Gruppen entgegenwirkt.
Gleichzeitig beobachtet sie staatliches Handeln und wirkt darauf hin, das insbesondere die Rechte der Benachteiligten und Schutzbedürftigen nicht nur dem Buchstaben nach, sondern auch ihrem Geist entsprechend gewahrt werden.
Notfalls ist die Diakonie bereit, in Wahrnehmung dieser sozialanwaltlichen Funktion mit kommunalen und staatlichen Institutionen Konflikte einzugehen und auszutragen.
Diakonie als Partner der Kommunen und des Staates
Das soziale Handeln der Kirche orientiert sich am Wohl des Menschen im Gemeinwesen. Deshalb nimmt die Diakonie Aufgaben wahr, die im Rahmen der allgemeinen Daseinsfürsorge grundsätzlich zu den Pflichten der Kommunen und des Staates gehören. Auf der Grundlage der Subsidiaritätsprinzips ist die Diakonie als Teil der freien Wohlfahrtspflege ein wichtiger und verlässlicher Partner des Staates und der Kommunen geworden. Es entspricht dem volkskirchlichen Charakter der Diakonie, diese Partnerschaft zu erhalten und auszubauen. Sie kommt zum Ausdruck einerseits durch die Bereitschaft zur Übernahme von sozialen Aufgaben und andererseits durch die Beteiligung am fachlichen Dialog bei sozialen Fragestellungen. Dadurch nimmt die Diakonie zumindest mittelbar eine sozialpolitische Funktion im Landkreis wahr und wirkt bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur in unserer Region mit.
Zusammenarbeit mit anderen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege
Die in einer Region vorhandenen sozialen Aufgaben sind äußerst zahlreich und zu deren Erfüllung gibt es, historisch gewachsen, eine vielfältige Trägerstruktur. Diakonie kann und will nicht die sozialen Aufgaben und Probleme einer Region allein lösen. Deshalb bejaht sie, auch im Interesse der Rat- und Hilfebedürftigen, diese Trägervielfalt und arbeitet mit den anderen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege partnerschaftlich zusammen. Die Zusammenarbeit findet ihren Ausdruck u.a. in der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Werra-Meißner-Kreis. Danach haben sich in bestimmten Aufgabenfeldern Arbeitsteilungen ergeben, die von den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft weitgehend respektiert werden. Dennoch ist gerade in letzter Zeit im sozialen Bereich ein verstärkter Wettbewerb entstanden. Vor allem in der Alten- und Krankenhilfe sowie der Jugendhilfe steht die Diakonie in Konkurrenz zu anderen privaten oder frei-gemeinnützigen Anbietern. Dieser Wettbewerb ist von Seiten des Staates gewollt. Die Diakonie stellt sich dieser Herausforderung, indem sie ihre Leistungen detailliert beschreibt und durch geeignete Maßnahmen die Qualität der Arbeit sichert. Den Leistungsvergleich scheut sie nicht, sie wehrt sich jedoch im Interesse ihrer Klienten gegen die Verschlechterung von Leistungsstandards aus Kostengründen.